Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, der sich derzeit in Ludwigshafen abspielt – eine Stadt, die ohnehin schon als Symbol kommunalpolitischen Scheiterns gelten darf. Nun setzt sie sogar noch ein Zeichen im demokratischen Abbau.
Der AfD-Kandidat Joachim Paul wird kurzerhand von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen. Die Begründung: „Zweifel an seiner Verfassungstreue“. Nicht etwa wegen eines konkreten Gesetzesverstoßes, nicht wegen eines Gerichtsverfahrens – sondern schlicht aufgrund eines vagen Verdachts, initiiert vom sogenannten Verfassungsschutz, den man inzwischen eher als Gesinnungspolizei der Altparteien verstehen muss.
🛑 Demokratie nach Geschmack?
Was hier geschieht, ist brandgefährlich: Ein demokratisch aufgestellter Kandidat, der eine nicht unbedeutende Oppositionspartei vertritt, darf schlicht nicht antreten, weil ein parteipolitisch gesteuerter Ausschuss aus SPD, CDU, FDP und FWG – man könnte auch sagen: das etablierte Kartell – ihn für „verfassungszweifelhaft“ hält.
Das riecht nicht nur nach Machtmissbrauch – das ist Machtmissbrauch.
Der Bürger wird entmündigt, der Souverän entrechtet. Der eigentliche Skandal ist nicht der Kandidat. Es ist das System, das sich vor dem Wähler fürchtet und ihn deshalb von der Wahl ausschließt.
🏚 Ludwigshafen – Paradebeispiel gescheiterter Altparteienpolitik
Wer sich fragt, warum ein Kandidat wie Joachim Paul überhaupt Chancen gehabt hätte, braucht nur einmal durch Ludwigshafen zu laufen: zerfallende Infrastruktur, eine Innenstadt wie aus einem postapokalyptischen Film, Kriminalität, Schulden – und eine SPD, die diese Stadt jahrzehntelang in den Abgrund regierte.
Die Altparteien haben Ludwigshafen verwaltet wie ein leerstehendes Mietshaus. Und jetzt, wo der Mieter endlich einen neuen Verwalter wählen möchte, schließt man ihn kurzerhand aus der Eigentümerversammlung aus.
🕵️♂️ Der Verfassungsschutz – oder doch nur politisches Werkzeug?
Die Entscheidung gegen Paul fußt auf Einschätzungen des sogenannten „Verfassungsschutzes“ – einer Behörde, die längst nicht mehr unpolitisch ist. Gerade in Rheinland-Pfalz ist sie unter Führung rot-grüner Regierungen zu einem Instrument zur Diskreditierung der Opposition geworden.
Man fragt sich unweigerlich: Wenn ein AfD-Kandidat wegen „verfassungsfeindlicher Aussagen“ nicht kandidieren darf – was ist dann mit den zahllosen Verfehlungen grüner oder linker Politiker, die offen gegen das Grundgesetz, die nationale Souveränität und das Eigentumsrecht agitieren? Wo bleibt da die Verfassungstreueprüfung?
Offenbar hat der „Verfassungsschutz“ ein sehr selektives Rechtsstaatsverständnis – das sich seltsam oft mit dem Parteibuch deckt.
🧱 Altparteien-Kartell?
Was sich hier zeigt, ist keine zufällige Entscheidung, sondern ein System: Ein Kartell der Altparteien schützt sich selbst, grenzt politische Konkurrenz aus, kontrolliert die Mediennarrative – und schiebt unbequeme Stimmen mithilfe weisungsgebundener Behörden aus dem Rennen.
In Ludwigshafen hat man nicht nur einen Kandidaten ausgeschlossen – man hat das Vertrauen in demokratische Verfahren zerstört. Man hat den Wählern die Botschaft gegeben: „Ihr dürft wählen – aber nur, wen wir euch genehmigen.“
📣 Fazit
Der Ausschluss von Joachim Paul ist kein Akt des Verfassungsschutzes, sondern ein Akt der Machtpanik. Die Altparteien spüren, dass die Stimmung kippt. Und weil sie es auf offener Bühne nicht mehr schaffen, setzen sie auf institutionelle Barrieren.
Ist das noch Demokratie? Oder schon ein Parteienkartell, das sich selbst schützt?
Die Antwort geben wir am Wahltag. Oder vielleicht auch nicht – wenn man uns dann überhaupt noch wählen lässt.