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Doppelmoral auf der Überholspur

Wenn der CDU-Moralapostel plötzlich selbst im Drogenschatten steht

Thomas Bareiß, Cannabis-Kritik, ein schwerer Unfall und eine Partei, die Konsequenzen offenbar lieber in homöopathischen Dosen verabreicht. Willkommen bei der Union, wo Moral großgeschrieben wird – solange man sie nicht selbst buchstabieren muss.

Er strotzt vor Integrität.

Die CDU hat ein besonderes Talent: Sie erklärt der Republik mit erhobenem Zeigefinger, wie sich anständige Menschen zu benehmen haben. Ordnung muss sein! Verantwortung muss sein! Und wer sich nicht an die Regeln hält, muss eben die Konsequenzen tragen!

Jedenfalls dann, wenn er nicht gerade selbst zur politischen Familie gehört.

Der erhobene Zeigefinger hat offenbar einen toten Winkel

Der aktuelle Fall heißt Thomas Bareiß. Der CDU-Bundestagsabgeordnete aus Baden-Württemberg steht nach einem schweren Verkehrsunfall im Juli unter Verdacht, den Unfall unter dem Einfluss einer synthetischen Droge verursacht zu haben. Eine Blutanalyse führte zu Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässigen Körperverletzung.

Wichtig: Bei Bareiß handelt es sich bislang um einen Verdacht. Die Unschuldsvermutung gilt. Welche Substanz genau nachgewiesen wurde, ist öffentlich weiterhin nicht bekannt.

Und jetzt kommt der Teil, bei dem man sich als politischer Beobachter unwillkürlich die Augen reibt.

Bareiß war in der Vergangenheit kein Freund einer lockeren Haltung gegenüber Cannabis und Straßenverkehr. Nach der Cannabis-Teillegalisierung 2024 kritisierte er die damalige Empfehlung, den THC-Grenzwert im Straßenverkehr auf 3,5 Nanogramm anzuheben. Seine Botschaft: Konsum und Verkehrssicherheit seien schwer unter einen Hut zu bekommen.

Das ist als allgemeiner Grundsatz durchaus nachvollziehbar. Wer berauscht Auto fährt, gefährdet andere. Ganz egal, ob die Substanz Cannabis, ein synthetisches Betäubungsmittel oder etwas anderes ist.

Nur bekommt dieser Grundsatz einen bitteren Beigeschmack, wenn ausgerechnet ein Politiker, der öffentlich vor Drogen im Straßenverkehr warnt, selbst mit einem entsprechenden Verdacht konfrontiert wird.

Natürlich ist der Verdacht kein Schuldspruch. Aber die politische Ironie ist auch ohne vorweggenommenes Urteil kaum zu übersehen.

Der Moralzeigefinger zeigt eben besonders überzeugend nach vorne – solange man nicht plötzlich feststellen muss, dass die eigene Hand am anderen Ende des Arms hängt.

Cannabis böse, synthetische Drogen noch böser – und die eigene Partei plötzlich ganz still?

Die Union hat die Cannabis-Legalisierung politisch scharf kritisiert. Dabei ging es um Jugendschutz, Gesundheit und Verkehrssicherheit. Über diese Fragen kann und soll man streiten.

Doch wenn es um den möglichen Drogenkonsum im eigenen politischen Umfeld geht, beginnt eine andere Disziplin: die Kunst des vorsichtigen Formulierens.

Aus dem lauten Ruf nach Ordnung wird plötzlich ein leises „Das Verfahren läuft“. Aus der Forderung nach Verantwortung wird eine Diskussion über Zuständigkeiten, Ämter und die Frage, welche Konsequenz jetzt eigentlich angemessen wäre.

Man könnte fast meinen, politische Moral sei eine Art Dienstwagen: Für die öffentliche Fahrt wird sie herausgeputzt, bei der privaten Nutzung gelten offenbar andere Wartungsintervalle.

Dabei wäre die Sache ganz einfach: Wer von anderen strikte Regeln verlangt, muss sich auch an denselben Maßstäben messen lassen. Nicht weil Politiker unfehlbar sein müssten, sondern weil Glaubwürdigkeit davon lebt, dass Regeln nicht nur für die politische Konkurrenz gelten.

Die Konsequenzen? Erst einmal die politische Parkposition wechseln

Anfang August kündigte Bareiß eine politische Auszeit an. Er erklärte, seinen Vorsitz im CDU-Bezirksverband Württemberg-Hohenzollern ruhen zu lassen und nicht erneut für das Amt anzutreten. Zugleich bat er um Entschuldigung.

Im September kehrte er in den Bundestag zurück. Am 1. Oktober wurde dann bekannt, dass er den Haushaltsausschuss verlässt und innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine andere Aufgabe übernehmen soll.

Das ist politisch durchaus bemerkenswert. Denn der Haushaltsausschuss gehört zu den einflussreichen Gremien des Bundestages. Dort wird im Detail darüber verhandelt, wofür der Staat Geld ausgeben darf.

Ein Wechsel aus dem Ausschuss ist eine Veränderung der politischen Funktion. Er ist aber weder ein gerichtliches Urteil noch automatisch ein Rücktritt vom Bundestagsmandat.

Und genau hier beginnt die Glaubwürdigkeitsfrage: Wie viel politische Verantwortung übernimmt jemand tatsächlich – und wie viel wird lediglich organisatorisch umsortiert?

In der CDU wird offenbar weiter über den Umgang mit Bareiß diskutiert. Die Junge Union forderte nach Medienberichten einen Rückzug und erklärte, es habe keine überzeugende Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe gegeben. Gleichzeitig war aus der CDU-Bundestagsfraktion öffentlich wenig zu hören.

Die Satire dazu schreibt sich fast von selbst: Wenn es politisch unangenehm wird, braucht es in Berlin offenbar nicht immer einen Rücktritt. Manchmal reicht auch ein neuer Sitzplan.

Die Doppelmoral ist das eigentliche politische Problem

Machen wir es fair: Niemand muss allein deshalb aus dem Bundestag verschwinden, weil gegen ihn ermittelt wird. Die Unschuldsvermutung ist kein lästiges Detail, das man bei unliebsamen Politikern aus dem Fenster werfen darf.

Aber die CDU kann auch nicht einerseits den strengen Ordnungshüter geben und andererseits erwarten, dass die Öffentlichkeit bei eigenen Fällen plötzlich nur noch auf die juristische Mindestanforderung schaut.

Politische Verantwortung und strafrechtliche Schuld sind zwei verschiedene Dinge. Ein Verfahren muss rechtsstaatlich geführt werden. Zugleich dürfen Bürgerinnen und Bürger fragen, ob ein Politiker noch glaubwürdig für seine früheren Forderungen stehen kann, wenn er selbst mit einem vergleichbaren Problem konfrontiert wird.

Gerade wer andere öffentlich an strengen Maßstäben misst, muss damit rechnen, dass diese Maßstäbe irgendwann zurückkommen wie ein schlecht geparkter Dienstwagen.

Die Doppelmoral besteht nicht darin, dass ein Politiker unter Verdacht gerät. Sie entsteht dort, wo die eigenen Grundsätze je nach Parteibuch plötzlich unterschiedlich streng ausgelegt werden.

Die CDU und ihr Problem mit der Selbstkontrolle

Die Union fordert gerne Konsequenzen. Bei anderen. Bei der Ampel. Bei politischen Gegnern. Bei Menschen, die gegen Regeln verstoßen. Dann ist die Sprache klar, die Empörung groß und die moralische Bewertung schnell zur Hand.

Im eigenen Lager wird daraus gerne ein komplizierter Einzelfall, zu dem man sich aus Respekt vor laufenden Verfahren besser nicht äußert.

Natürlich muss man vorsichtig sein. Das ist rechtsstaatlich richtig. Aber Vorsicht darf nicht zur Ausrede werden, jede politische Aufarbeitung auf unbestimmte Zeit zu vertagen.

Und wenn ein Abgeordneter seinen einflussreichen Ausschussposten abgibt, zugleich aber eine andere Aufgabe in der Fraktion übernehmen soll, darf man durchaus nachfragen, ob hier echte Verantwortung übernommen oder vor allem ein politisches Problem neu verpackt wird.

Die Antwort darauf wird nicht durch einen bissigen Kommentar entschieden, sondern durch die tatsächlichen weiteren Schritte der Beteiligten.

Fazit: Die Moral darf keine Einbahnstraße sein

Der Fall Bareiß ist noch nicht juristisch abgeschlossen. Die konkrete Substanz ist öffentlich nicht benannt, und ein rechtskräftiges Urteil liegt nicht vor. Wer daraus bereits eine erwiesene Straftat macht, schießt über das Ziel hinaus.

Doch die politische Frage bleibt: Wie ernst meint es eine Partei mit ihren moralischen Ansprüchen, wenn sie plötzlich das eigene Personal betreffen?

Wer anderen den erhobenen Zeigefinger präsentiert, sollte wenigstens sicherstellen, dass die eigene Hand nicht gerade im politischen Nebel verschwindet.

Die CDU darf strenge Regeln fordern. Sie darf Cannabis kritisieren. Sie darf auf Verantwortung im Straßenverkehr pochen. Aber sie muss sich dann auch gefallen lassen, dass ihre eigenen Maßstäbe an den eigenen Leuten gemessen werden.

Denn politische Glaubwürdigkeit ist kein Parteiprivileg. Und Doppelmoral wird nicht dadurch besser, dass man sie in einen anderen Ausschuss versetzt.